Klassenarbeiten

Jede Klassenarbeit wird mindestens 1 Woche vorher von der Fachlehrkraft angekündigt und die Inhalte bekannt gegeben, sofern sie sich nicht sowieso aus dem gerade behandelten Thema (bzw. den entsprechenden Seiten im Buch, Arbeitsblättern und Hausaufgaben seit der letzten Arbeit) logisch ergeben.

Die Termine sind im Kalender unserer Realschulwolke veröffentlicht.

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-S I) regelt in den Verwaltungsvorschriften,  dass Klassenarbeiten „soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt, innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen“ werden sollen (VV zu §6, 6.1.2). Verantwortlich dafür ist die jeweilige Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer.

Schreibt ein Schüler oder eine Schülerin eine Klassenarbeit durch Krankheit oder aus anderen Gründen nicht mit, besteht kein Anspruch auf einen Nachschreibtermin. Die Fachlehrkraft entscheidet, ob es zur Leistungsfeststellung notwendig ist, die Arbeit nachzuholen oder durch eine mündliche Prüfung zu ersetzen (§6, Absatz 5).